Nagra | Freitag, 4. Dezember 2009 | 71788

"Ein Tiefenlager darf keine radiologischen Auswirkungen an der Oberfläche haben. Die Mengen der radioaktiven Abfälle sind nicht riesig. Auch wenn wir in Zukunft Kernenergie nutzen, lassen sich die Rückstände bei uns entsorgen. Das Kernenergiegesetz bestimmt, dass die radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz entsorgt werden müssen."



Pankraz Freitag, VRP Nagra

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 Pankraz Freitag, Verwaltungsratspräsident Nagra.
 

von Radovan Milanovic

Herr Freitag, 2008 und 2007 hat die Nagra, die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, einen Verlust von 37,0 Mio. CHF, bzw. 40,9 Mio. CHF erwirtschaftet. Inwieweit sind die Genossenschafter bereit, für diese Erträge aufzukommen?

Die Nagra ist eine Zweckgenossenschaft der Abfallverursacher, also der Kernkraftwerke und des Bundes. Sie hat die gesetzlich vorgegebene Aufgabe die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen für die langfristig sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle zu erarbeiten und die nötigen Tiefenlager vorzubereiten. Die laufenden Kosten für diese Aufgabe werden von den Genossenschaftern nach dem Verursacherprinzip getragen, es ist also kein eigentlicher Verlust. Die Kernkraftwerkbetreiber haben zudem einen unabhängigen Fonds unter Aufsicht des Bundes zu äufnen, der die Entsorgungskosten nach Ausserbetriebnahme  der Werke vollumfänglich abdeckt.

Mit welchen Massnahmen übt der Bund, als Überwachungsgremium und Genossenschafter seine Aufsicht über die Nagra aus? 

Der Bund ist Genossenschafter der Nagra, weil er die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung trägt. Diese Abfälle machen rund einen Drittel des Volumens der schwach- und mittelaktiven Abfälle aus. Zuständig ist das Bundesamt für Gesundheit im Departement des Innern. Bewilligungsbehörde ist das das Bundesamt für Energie (BFE) im Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Das BFE leitet insbesondere das Auswahlverfahren für die Standorte der Tiefenlager im Rahmen eines Bundessachplans.

Die Aufsicht ist unabhängig vom BFE direkt dem Bundesrat unterstellt. Das zuständige Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) mit seinen Experten, aber auch die Kommission für nukleare Entsorgung (KNE) und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) beurteilen die Tätigkeiten und Resultate der Nagra mit Gutachten und Stellungnahmen.

Nach welchen Kriterien wird die Geschäftsleitung der Nagra bestimmt? Sind es Vertreter der Genossenschafter oder werden sie aufgrund politischer Mandate zur Wahl vorgeschlagen?

Der Nagra und den drei Mitgliedern der Geschäftsleitung steht die Verwaltung der Nagra unter meiner Leitung vor. Die Mitglieder der Geschäftsleitung werden aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation durch die Verwaltung ernannt. In der Verwaltung sind alle Genossenschafter vertreten. Weitere Mitglieder können durch die Genossenschafter gewählt werden. Mein persönliches politisches Mandat hat den Vorteil, dass ich die Anliegen der Entsorgung gebührend in den Alltag des Parlamentes einbringen und die Diskussionen der Politikerinnen und Politiker auch verstärkt fachlich abdecken kann.

Basierend auf der behördlichen Genehmigung des Entsorgungsnachweises in 2006 wurde geklärt, wie die Abfälle langfristig sicher, ohne Gefahr für Mensch und Umwelt, in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden können. Was bedeutet „sicher“? Wären diese Kavernen auch erdbebensicher?

Sicher heisst, dass sowohl heute als auch langfristig niemand durch die im Tiefenlager eingelagerten radioaktiven Abfälle gefährdet werden darf. Das Schweizer Kernenergiegesetz sagt, dass radioaktive Abfälle so entsorgt werden müssen, dass der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Die behördlichen Schutzkriterien legen strenge Grenzwerte fest, die nur einen kleinen Bruchteil der natürlichen Strahlenbelastung zulassen. Mit Sicherheitsanalysen kann gezeigt werden, dass diese Grenzwerte um Grössenordnungen unterschritten werden. Ein Tiefenlager hat also keine radiologischen Auswirkungen an der Erdoberfläche.

Der hohe Schutz wird erreicht, indem die radioaktiven Stoffe in stabilen, undurchlässigen Gesteinsschichten mit mehreren Sicherheitsbarrieren in hunderten Metern Tiefe zuverlässig eingeschlossen werden. Die Natur zeigt uns, dass dies auch über sehr lange Zeiträume möglich ist. Aus Untersuchungen weiss man beispielsweise, dass Opalinuston in seinen Gesteinsporen 180 Mio. Jahre altes Meerwasser enthält. Dieses wurde von den Tonteilchen bei ihrer Ablagerung am Meeresgrund eingeschlossen und blieb bis heute im Gestein konserviert. Opalinuston kann also Stoffe über Jahrmillionen von unserer Umwelt fernhalten.

Auch Erdbeben werden in die Überlegungen einbezogen. Sowohl während dem Betrieb des Lagers als auch nach dem späteren Verschluss gefährden sie einen sicheren Einschluss nicht.

„Für mich ist es entscheidend, dass am Schluss des Verfahrens die Region, in der ein Tiefenlager gebaut werden soll, die Gründe nachvollziehen kann, warum gerade sie ausgewählt wurde.“

Am 2. April 2008 hat der Bundesrat das Verfahren zur Standortwahl der geologischen Tiefenlager festgelegt. Dabei werden in drei Etappen die Standorte für die Tiefenlager für hochaktive und schwach- und mittelaktive Abfälle bestimmt. Erst in rund 10 Jahren wird das Verfahren mit der Erteilung einer Rahmenbewilligung für einen Lagerstandort abgeschlossen und untersteht dann dem fakultativen nationalen Referendum. Wie sinnvoll sind solche langfristigen Planungen unter dem Gesichtspunkt ändernder Rahmenbedingungen?

Der Bundesrat hat sich entschieden, die Standorte für die Tiefenlager in einem offenen und transparenten Verfahren festzulegen. Der Sicherheit soll dabei erste Priorität gegeben werden. Im Verfahren wird ein sehr grosses Gewicht auf den Einbezug der betroffenen Gemeinden und der Bevölkerung gelegt. Am Ende jeder Etappe steht nach einer nochmaligen breiten Vernehmlassung und Anhörung ein Bundesratsentscheid.

Für mich ist es entscheidend, dass am Schluss des Verfahrens die Region, in der ein Tiefenlager gebaut werden soll, die Gründe nachvollziehen kann, warum gerade sie ausgewählt wurde. Dann bin ich auch zuversichtlich, dass die Schweizer Stimmberechtigten den Projekten zustimmen werden. Wichtig ist der Wille aller Beteiligten, das Verfahren in der vorgesehenen Zeit abzuschliessen. Dann hat sich die investierte Zeit gelohnt.

Axpo und BKW haben im Dezember 2008 Rahmenbewilligungsgesuche für den Ersatz ihrer Atomkraftwerke in Beznau und Mühleberg eingereicht. Alpiq möchte die Konzession für ein neues AKW im Solothurner Niederamt, in unmittelbarer Nähe des AKW Gösgen, erhalten. Die entsprechende Volksabstimmung dürfte in vier bis fünf Jahren stattfinden. Ist zumindest der Ersatz von Beznau und Mühleberg bei der Kalkulation neuer Lagerstätten der Nagra miteinbezogen?  

Der Sachplan geologische Tiefenlager legt fest, dass die Nagra bei der Abklärung zu Standortgebieten Reserven ausweisen muss. Lager müssen also so konzipiert sein, dass auch nach Betrieb und Stillegung der bestehenden Kernkraftwerke weitere möglicherweise anfallende Abfallmengen in den geplanten Tiefenlagern entsorgt werden können. Im Entsorgungsprogramm der Nagra wird die Erweiterungsmöglichkeit der Lager explizit ausgewiesen – bis zu einer Produktion von zusätzlichen 5000 MW elektrischer Energie während 60 Jahren.

Das Volumen des Abbruchmaterials alter AKWs wird gigantische Ausmasse annehmen. Würde die Entsorgung, bzw. Lagerung dieser Materialien ebenfalls durch die Nagra übernommen werden?   

Die Mengen sind sehr gut bekannt und alles andere als gigantisch. Wir wissen, dass die gesamte Abfallmenge inklusive Rückbau der bestehenden Kernkraftwerke mit den Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung für einen Zeitraum von 50 Jahren rund 100'000 m3 beträgt – dies immer inklusive der Verpackung. Von der Gesamtmenge nehmen die Stilllegungsabfälle rund 29'000 m3 ein; diese Abfälle sollen im Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle eingelagert werden.

[1] 2 Fortsetzung...

• Nagra


  • Volk stimmt frühestens Ende 2013 über neue Atomkraftwerke ab
    Bern - Das Schweizer Volk wird frühestens Ende 2013 über den Bau neuer Atomkraftwerke abstimmen. Der Entscheid des Bundesrates über die Rahmenbewilligungsgesuche für drei neue AKW verzögert sich um mindestens fünf Monate. Der Bundesrat entscheidet frühestens Mitte 2012.


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